Die sich ständig verändernde Rechtslage rund um das Thema Scheinselbstständigkeit setzt Unternehmen einem schwer zu kalkulierenden Risiko aus.
Um unvorhergesehene Spitzen oder Engpässe in Projekten abfedern zu können, ist fast jedes grössere Unternehmen auf die Unterstützung von externen Dienstleistern angewiesen. Sich über den geplanten Projektzeitraum hinaus verlängernde Projekte, Auftraggeberwechsel oder die weitere Bearbeitung durch Folgeprojekte mit den bereits eingearbeiteten Mitarbeitern lassen aber den Anstellungsgrad sowie die Anstellungsdauer häufig in den Hintergrund treten. Das Risiko für Scheinselbstständigkeit steigt!
Dabei kann es schwerwiegende und vor allem kostspielige Folgen haben, Freiberufler zu beschäftigen, die gar keine sind.
Ein Beispiel der Scheinselbstständigkeit aus der Praxis
Im Rahmen einer Routineüberprüfung der Wirtschaftsprüfgesellschaft wurde die Firma Mustermann AG auf die im letzten Jahr ungewöhnlich hohen Ausgaben für externes Personal angesprochen. Beim Versuch die Ausgaben näher zu erläutern, bemerkte die Mustermann AG, dass man nicht einmal sagen konnte, wie viele externe Mitarbeiter sich überhaupt zu einem bestimmten Stichtag im Unternehmen befinden.
Auch weitere Nachforschungen der Mustermann AG brachten keine Sicherheit und man konnte nicht nachweisen, welche externen Mitarbeiter wie lange im Unternehmen beschäftigt waren und ob ein potentielles Risiko für Scheinselbstständigkeit besteht.
Eine millionenschwere Rückstellung war die Folge.
Solche Beispiele gibt es viele. Doch wer trägt in solchen Fällen die Konsequenzen? Bei Verstössen gegen das Arbeitsrecht wird stets der Auftraggeber zur Kasse gebeten. Der Auftragnehmer gilt als die schwächere Partei und geniesst einen rechtlichen Schutz. Es folgen Nachzahlungen wie etwa AHV Beiträge, Unfallversicherungsbeiträge und Pensionskassenbeiträge. Eine finanzielle Lawine, die für Unternehmen ein unberechenbares Risiko darstellt.